- Ihnen wurde gekündigt oder eine Kündigung wurde angekündigt?
- Sie haben eine Abmahnung erhalten?
- Ihr Lohn wird nicht oder nicht vollständig und rechtzeitig gezahlt?
- Ihr Arbeitsvertrag soll geändert und nicht verlängert werden?
In der arbeitsrechtlichen Praxis sind fast täglich Neuerungen zu berücksichtigen, da das Arbeitsleben wird ständig komplexeren Bestimmungen unterworfen wird. Spezielle Fragen verlangen deshalb nach ebenso speziellen Antworten. Viele Entscheidungen im Arbeitsrecht sind mit weit reichenden Konsequenzen verbunden. Erster Ansprechpartner bei Auftreten solcher Fragestellungen sollte daher immer ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein. Wir vertreten und beraten Sie dabei insbesondere im Rahmen der in unserer Leistungsübersicht genannten Problemkreise. Durch die Verknüpfung der arbeitsrechtlichen Tätigkeit mit unserer fachanwaltlichen Kompetenz im Versicherungsrecht sind wir zudem in der Lage, auch umfangreiche Betreuung in sämtlichen Fragen zur Sozialversicherung anzubieten.
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber bei allen Fragestellungen rund um das Arbeitsverhältnis, insbesondere bei Fragen in Bezug auf die Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, der Kündigung und Kündigungsschutzklagen, Abfindung, Abmahnung, Arbeitszeugnis, Lohnansprüchen, Aufhebungsverträgen, Teilzeit- und Altersteilzeit und Betriebsvereinbarungen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht setzt Rechtsanwalt Ahrens Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren kompetent durch.